Er wuchs mit seiner Familie im Irak auf. Seine Mutter ist gestorben und so blieb er bis 2003 bei seinem Vater (pag. 91). Am 1. Dezember 2003 reiste der Beschuldigte in die Schweiz ein (pag. 563). Dem Leumundsbericht ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte im Irak nicht zur Schule gegangen ist. Der Beschuldigte habe in Restaurants gearbeitet oder fremden Leuten die Schuhe geputzt. Er habe keine Lehre gemacht. Er arbeite aber bereits lange auf dem Beruf als AA.________ (Beruf), so dass er sehr gut darin sei. Er habe aber keinen Abschluss als AA.________ (Beruf) (pag. 814, Z. 34-38).