Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 StGB Der Beschuldigte wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. In Anwendung von Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB ist mithin grundsätzlich eine obligatorische Landesverweisung auszusprechen. Zu prüfen bleibt, ob beim Beschuldigten aufgrund eines schweren persönlichen Härtefalles im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB ausnahmsweise auf die Landesverweisung zu verzichten ist. 30.3 Persönliche Situation des Beschuldigten Der Beschuldigte ist nicht in der Schweiz, sondern im Irak geboren. Er wuchs mit seiner Familie im Irak auf.