Das Gesetz definiert nicht, was ein schwerer persönlicher Härtefall ist. Es ist gerechtfertigt, sich für die Anwendung der Härtefallklausel allgemein an den Kriterien zu orientieren, die im Ausländerrecht für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in einem schwerwiegenden persönlichen Härtefall gelten. Der besonderen Situation von Ausländern, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind, ist Rechnung zu tragen.