30. Zur Anordnung der Landesverweisung 30.1 Grundlagen In Bezug auf die theoretischen Grundlagen der Landesverweisung kann zunächst auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 726 f., S. 62 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Gemäss dem am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen Art. 66a Abs. 1 lit. b StGB verweist das Gericht einen Ausländer, der wegen schwerer Körperverletzung (Art. 122 StGB) verurteilt wurde, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5 bis 15