Zwischenzeitlich liegt ein weiterer Strafbefehl vom 17. Juli 2018 wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie wegen falscher Anschuldigung vor. Die Legalprognose ist entsprechend schlecht. Die Geldstrafe von 115 Tagessätzen zu CHF 30.00, total ausmachend CHF 3‘450.00, ist daher unbedingt zu auszusprechen. Zusammenfassend wird der Beschuldigte zu einer unbedingten Geldstrafe von 115 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 3‘450.00, verurteilt. VII. Landesverweisung