Das Unternehmen habe aber im Moment keine Aufträge, weshalb er bis April dieses Jahres [Anm.: 2018] nur CHF 2‘000.00 erhalten werde (pag. 625, Z. 31-39). Die Vorinstanz ist sodann für die Berechnung der Tagessatzhöhe von einem monatlichen Einkommen von CHF 2‘000.00 ausgegangen (pag. 722, S. 58 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Dem aktuellen Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 8. Januar 2019 kann ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 4‘380.00 entnommen werden (pag. 816). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Beschuldigte, nach wie vor mit einem Arbeitspensum von 100% als AA.