Damit ist die Geldstrafe auf 115 Tagessätze festzulegen. 29.5 Konkretes Strafmass und Strafvollzug In Bezug auf die theoretischen Ausführungen zur Tagessatzhöhe und zum bedingten Vollzug kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 722 f., S. 58 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte führte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, dass mit einem Arbeitspensum von 100% als AA.________ (Beruf) arbeite. Grundsätzlich habe er einen Lohn von CHF 4‘200. Das Unternehmen habe aber im Moment keine Aufträge, weshalb er bis April dieses Jahres [Anm.: