verurteilt wurde. In Anbetracht einer Gesamtwürdigung liegt eine ungünstige Prognose vor, weshalb der mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. Januar 2017 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen wird. Die Strafe ist zu vollziehen. 29.4 Addition Aus den vorliegenden zwei Zusatzstrafen und der widerrufenen Strafe ist die Gesamtstrafe zu bilden, indem alle drei Strafen addiert werden (BGE 145 IV 1 E. 1.3. S. 8 mit Hinweisen).