819). Innerhalb der Probezeit beging der 60 Beschuldigte in der Nacht vom 29. auf den 30. Januar 2017 die versuchte schwere Körperverletzung zum Nachteil von C.________ sowie die Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, durch Fahren in fahrunfähigem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration. Der Beschuldigte ist einschlägig wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz vorbestraft.