Das Widerrufsverfahren betreffend den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 6. Juli 2012 ist einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 19. Januar 2017 wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln sowie wegen Nichtmitführen des Fahrzeugausweises und aufgrund einer Übertretung gegen die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 bei einer Probezeit von drei Jahren und zu einer Busse von CHF 320.00 (pag. 819).