Zuvor bestritt der Beschuldigte den Vorwurf nicht nur vehement, sondern versuchte diesen gar zu vertuschen, was sich straferhöhend auswirkt. Er zeigte damit kaum Einsicht und Reue, weshalb sich das Geständnis nicht strafmindernd auswirkt. Weiter ist der Beschuldigte mehrfach wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz vorbestraft, was sich ebenfalls straferhöhend auswirkt. Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten mit 20 Strafeinheiten straferhöhend aus. Insgesamt erachtet die Kammer eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei einer Einzelstrafzumessung für das neue Delikt als angemessen.