58 von 150 Tagessätzen zu CHF 60.00 verurteilt. Zudem wurde der Beschuldigte zu einer Busse von CHF 700.00 bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen verurteilt. In Bezug auf dieses Urteil ist im Rahmen der Zusatzstrafenbildung die Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 29./30. Januar 2017, zu berücksichtigen. Wie bereits vorweg genommen, ist auch für dieses neu zu beurteilende Delikt die Ausfällung einer Geldstrafe dem Verschulden des Beschuldigten angemessen.