29. Gesamtgeldstrafe 29.1 Zusatzstrafe zum Urteil vom 19. Januar 2017 29.1.1 Methodik und Strafrahmen Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 19. Januar 2017 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln sowie Nichtmitführen des Fahrzeugausweises zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren (vgl. zum Widerruf dieses Urteils Ziff. 29.3 hiernach).