bewusst falsch und gab an, dieser sei Urheber seiner Verletzungen. Dabei liess er es nicht bewenden, sondern verstieg sich sogar zur Behauptung, er werde von C.________ mittels der Rückenverletzung finanziell erpresst, welche sich dieser selbst beigefügt habe. Damit hat er seine eigene Tatbeteiligung nicht nur bestritten, sondern C.________ eines Delikts bezichtigt, welches letzterer nicht begangen hat. Beide Behauptungen erwiesen sich aufgrund des Geständnisses des Beschuldigten, wonach er seinen eigenen Verletzungen an den Armen sowie die Rückenverletzung von C.________ verursacht hat, nachweislich als falsch.