53 aus. Er unterstütze seine Familie (pag. 833, Z. 13 u. Z. 19-21). Ferner schilderte der Beschuldigte, dass er Verwandte in der Schweiz habe, zu denen er aber keinen Kontakt pflege (pag. 833, Z. 31-33). Sein Vater, seine Stiefmutter und seine Geschwister sowie Halbgeschwister würden weiterhin im Irak leben (pag. 833, Z. 39- 41). Bis zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 5. Februar 2019 ist der Beschuldigte mit insgesamt 4 Urteilen im Strafregister verzeichnet.