Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Gemäss Strafregisterauszug vom 21. November 2017 (pag. 522) wurde der Beschuldigte am 7. Februar 2008 wegen Fälschung von Ausweisen und SVG- Widerhandlungen zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt. Am 9. Dezember 2009 wurde er wegen Fälschung von Ausweisen und Fahren ohne Führerausweis zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt. Am 6. Juli 2012 wurde er wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 400.00 verurteilt.