715, S. 51 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Es ist vielmehr dem Zufall und grossem Glück zu verdanken, dass der tatbestandsmässige Erfolg nicht eingetreten ist, zumal der Beschuldigte unkontrolliert und heftig in den Rücken von C.________ stach, ohne zu sehen, wo er diesen genau traf. Es ist eine Strafminderung von 3 Monaten vorzunehmen, was eine Einsatzstrafe von 33 Monaten ergibt. 28.5 Täterkomponenten 28.5.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz führte zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten Folgendes aus (pag.