Indem der Beschuldigte C.________ aus kurzer Distanz, ohne Vorwarnung sowie ohne zu sehen wo er ihn in den Rücken stach, verletzte er diesen erheblich. C.________ trug insbesondere eine Stichverletzung von ca. 4.5 cm Länge und von ca. 5 cm Tiefe im Weichgewebe bzw. in der Muskulatur am unteren Rücken links davon. In diesem Bereich konnte eine aktive Blutung festgestellt werden, jedoch wurden keine grösseren Gefässe oder Organe verletzt (pag. 280). Dabei hat er C.________ an einer empfindlichen Stelle des Körpers – dem Rücken – verletzt. Aufgrund der Dunkelheit, der Kleidung von C._____