49 waltschaft Bern-Mittelland vom 19. Januar 2017 und das Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. Juni 2018. Die vorliegend zu beurteilenden Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz hat der Beschuldigte vor der ersten Verurteilung vom 19. Januar 2017 begangen. Das Fahren in fahrunfähigem Zustand hat der Beschuldigte dagegen nach der ersten Verurteilung vom 19. Januar 2017, aber noch vor der zweiten Verurteilung vom 17. Juli 2018 begangen.