29 hiernach). Damit sind die zu widerrufene und die neue Strafe gleicher Art, so dass eine Gesamtstrafe gebildet werden kann. Diese Gesamtstrafenbildung nach neuem Recht stellt im Vergleich zum Strafgesetzbuch in seiner Fassung bis zum 31. Dezember 2018 das mildere Recht dar und findet deshalb vorliegend auf den Widerruf Anwendung. Das Bundesgericht hat in BGE 145 IV 1 erwogen, dass bei der teilweisen retrospektiven Konkurrenz in Bezug auf Art.