48 27.5 Gesamtstrafenbildung bei retrospektiver Konkurrenz bei gleichzeitiger Anwendbarkeit von Art. 46 StGB Der Beschuldigte ist in der Probezeit der mit Strafbefehl vom 6. Juli 2012 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 bei einer Probezeit von drei Jahren sowie der mit Strafbefehl vom 19. Januar 2017 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 bei einer Probezeit von ebenfalls drei Jahren erneut straffällig geworden.