27.4 Strafrahmen und Strafart Der Beschuldigte hat sich vorliegend der versuchten schweren Körperverletzung, der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand, der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer schuldig gemacht. Der Schuldspruch der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand infolge qualifizierter Blutalkoholkonzentration (mind. 1.48 Gewichtspromille) ist rechtskräftig, nicht dagegen seine Sanktion.