StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. In leichten Fällen ist die Strafe Busse. Kriterium für den leichten Fall ist mit Blick auf das geschützte Rechtsgut des Vermögens zunächst der Deliktsbetrag. Ist dieser gering, liegt ein leichter Fall vor. Die Grenze von CHF 300.00, die von der Rechtsprechung im Rahmen von Art. 172ter StGB entwickelt wurde, wird einhellig als zu tief angesehen. Als Grenze wird CHF 3‘000.00 bzw. CHF 10‘000.00 bis 15‘000.00 vorgeschlagen. Als weitere Kriterien sind das Verschulden und die Dauer der unrechtmässig geleisteten Sozialleistungen miteinzubeziehen.