den auf (pag. 171 f.). Die Aussagekraft der Lohnabrechnungen ist zu relativieren. Offenbar wurde die Buchhaltung der I.________ GmbH nicht zuverlässig geführt und widerspiegelt nicht die tatsächlich geleistete Arbeit. Aus den Aussagen des Beschuldigten geht hervor, dass der Lohn, welchen er bar auf die Hand erhalten habe, nicht immer mit der Abrechnung übereingestimmt habe (pag. 624, Z. 10-14). Ferner will er Lohnabrechnungen erhalten haben obwohl er nicht gearbeitet habe (pag. 121, Z. 392 f.) und doch hat die I.____