Sowohl der Geschäftsführer der I.________ als auch der Beschuldigte haben von wenigen Stunden gesprochen. Der Beschuldigte führte aus, er habe damals nicht viel gearbeitet (pag. 621, Z. 22). Er habe nicht den ganzen Tag und nie bis zum Abend gearbeitet (pag. 622, Z. 21). Dieselben Angaben machte J.________, wonach der Beschuldigte nicht immer, sondern mehr wie eine Aushilfe, gearbeitet habe (pag. 251, Z. 71 f.). Zudem schilderte er, dass der Beschuldigte nicht wie ein normaler Mitarbeiter habe arbeiten können (pag. 252, Z. 122 f.). Dieser habe jeden Monat vier bis fünf Stunden für ihn gearbeitet. Manchmal habe er zusätzlich geholfen (pag.