Er habe während dieser Zeit CHF 200.00 bis CHF 300.00 pro Monat erhalten. In dieser Zeit habe er Rückenprobleme gehabt. Er habe hierfür auch ein Arztzeugnis gehabt (pag. 860, Z. 1-3). Er habe gegenüber dem AB.________ alles, was er an Geld erhalten habe, erwähnt (pag. 860, Z. 7). Schliesslich bestätigte der Beschuldigte, dass er immer für seine Arbeitgeberin getankt habe. Auf Vorhalt des Vorwurfes des AB.________, wonach er in jenen Perioden, in welchen er getankt habe, nicht immer Einkommen deklariert habe, antwortete der Beschuldigte, dass er alles aufgezeigt habe. Manchmal habe er auch ihr privates Fahrzeug getankt (das Fahrzeug seiner Frau).