Hierauf wurde eine Auflistung von Benzinkosten im Monatsvergleich mit dem deklarierten Einkommen der I.________ GmbH sowie der Anzahl gefahrener Kilometer erstellt (pag. 72). Die aufgelisteten Benzinkosten und die entsprechende Antwort des Beschuldigten im Rahmen seiner Einvernahme vom 20. März 2017 (pag. 123, Z. 465-468) zeigen deutlich auf, dass der Beschuldigte von August 2016 (29.08.2016) bis Dezember 2016 (02.12.2016) das Firmenauto verschiedentlich aufgetankt hat und an diesen Tagen auch für die I.________ GmbH tätig gewesen ist. Schliesslich war der Beschuldigte auch am 1. Dezember 2016 für die I.________ GmbH unterwegs.