18. Vorwurf gemäss Anklageschrift Schliesslich bilden der Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1) und des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder Sozialhilfe Gegenstand der Berufung des Beschuldigten. Mit Anklageschrift vom 21. November 2017 wird dem Beschuldigten hierzu Folgendes vorgeworfen (pag. 489): «A.________ verheimlichte gegenüber dem AB.