17. Fazit Beweiswürdigung und erstellter Sachverhalt Für die Kammer ergibt sich nach Würdigung sämtlicher Beweismittel ein Gesamtbild, das dem Sachverhalt, wie in der Anklageschrift in Ziffer 2 (pag. 489) umschrieben entspricht. Es kann festgehalten werden, dass der Beschuldigte in den Jahren 2015 und 2016 für die I.________ GmbH arbeitete, ohne im Besitz einer fremdenpolizeilichen Arbeitsbewilligung gewesen zu sein.