___ GmbH gemäss SHAB-Meldung in Liquidation befunden habe (pag. 364). Der Beschuldigte unterzeichnete die Stellenantrittsgesuche vom 10. August 2012, vom 15. November 2012 und vom 23. März 2015 zusammen mit seinem jeweiligen Arbeitgeber. Zusammenfassend ist erstellt, dass der Beschuldigte seit der Kündigung per 30. Oktober 2014 weiterhin bis ins Jahr 2016 für die I.________ GmbH arbeitete, ohne über die hierfür benötigte Arbeitsbewilligung zu verfügen. Der Verteidiger machte namens des Beschuldigten geltend, dass dieser Analphabet sei.