30 schuldigten mit der I.________ GmbH bestand vom 6. Dezember 2012 bis zum 30. Oktober 2014 (pag. 691, S. 27 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 359). Die Einwohnerdienste .________ bestätigten gleichermassen, dass der Beschuldigte seit dem 11. Januar 2014 [recte: eher 01.11.2014] über keine Arbeitsbewilligung mehr verfügte (pag. 361). Dasselbe ergibt sich aus dem Schreiben der beco Berner Wirtschaft vom 27. März 2017, mit welchem der I.______