28 zember 2012 erteilt (pag. 367). Dieses Arbeitsverhältnis wurde per 30. Oktober 2014 durch den Arbeitgeber gekündigt (pag. 346). Weiter ist unbestritten, dass die I.________ GmbH am 24. März 2015 für den Beschuldigten ein weiteres Stellenantrittsgesuch mit Stellenantritt per 1. April 2015 einreichte (pag. 370). Dieses Gesuch wurde infolge fehlender Angaben (Anzahl Wochenstunden) zur Ergänzung bis zum 10. April 2015 an die I.________ GmbH zurück gewiesen (pag. 374). Schliesslich liegen keine weiteren Stellenantrittsgesuch der I.__