12. Vorwurf gemäss Anklageschrift Weiter bildet der Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG; SR 142.20; Fassung in Kraft bis zum 31.12.2018) Gegenstand der Berufung des Beschuldigten. Mit Anklageschrift vom 21. November 2017 wird dem Beschuldigten hierzu Folgendes vorgeworfen (pag. 489): «A.________ arbeitete in den Jahren 2015/2016 praktische alle Monate stundenweise bei der Firma I.________ GmbH mit Sitz in L.________(Ort), ohne im Besitz einer fremdenpolizeilichen Arbeitsbewilligung zu sein.»