Ohne Vorwarnung stach der Beschuldigte in diesem Zustand aus kurzer Distanz C.________ mit einer unkontrollierbaren Bewegung mit einem unbekannten, messerähnlichen Gegenstand, welchen er in seiner rechten Hand hielt in den unteren Rücken links. Es war dem Beschuldigten gleichgültig, wohin er ihn genau traf und wie schwer er ihn verletzten würde. Zudem kam diese Handlung für C.________ völlig überraschend, so dass dieser nicht ausweichen konnte. C.________ erlitt dadurch eine Stichverletzung von ca. 4.5 cm Länge und ca. 5 cm Tiefe im Weichgewebe bzw. in der Muskulatur im Rückenbereich, was zu einer aktiven Blutung führte.