Weiter kam diese Handlung für C.________ völlig überraschend, so dass dieser nicht ausweichen konnte. Jedenfalls hätte die Verwendung dieses scharfen Gegenstandes weit gefährlichere Verletzungen, als die schliesslich eingetretenen, zur Folge haben können. Dies nahm der Beschuldigte bei seinem Vorgehen billigend in Kauf. 11.8 Fazit Beweiswürdigung und erstellter Sachverhalt Zusammenfassend erachtet die Kammer die Aussagen von C.________ im Kerngeschehen als glaubhaft. Im Rahmen der Beweiswürdigung der objektiven und subjektiven Beweismittel wurde festgehalten, dass keine Hinweise vorliegen, wonach C._____