Er wusste unter diesen Umständen um mögliche Verletzungsfolgen. Das Risiko einer solchen Verletzung war vorliegend derart hoch, dass der Beschuldigte nicht mehr darauf vertraut haben kann, C.________ nur eine ungefährliche Schnittverletzung zuzufügen. Diese Umstände weisen darauf hin, dass es dem Beschuldigten in jenem Moment egal war, wo und wie er das Opfer genau treffen würde. Zudem war der Beschuldigte aufgebracht und alkoholisiert. Er konnte seine Bewegung in dieser Situation ohnehin nicht kontrollieren, zumal es bereits dunkel war. Weiter kam diese Handlung für C._____