25 Ferner räumte der Beschuldigte ein, alkoholisiert gewesen zu sein, als er sich zu C.________ begeben habe (pag. 84, Z. 140). Er habe eine Flasche Whisky getrunken und habe nur einen kleinen Schluck übrig gelassen (pag. 105, Z. 683-687; pag. 618, Z. 28), was er in seiner Einvernahme vom 20. März 2017 bestätigte (pag. 527). Gegenüber der Staatsanwaltschaft bestätigte der Beschuldigte, dass er Whisky getrunken habe. Er wisse aber nicht mehr, wie viel es gewesen sei (pag. 194, Z. 256).