Die Frage, wie man sich eine Verletzung im Gerangel vorzustellen habe, antwortete der Beschuldigte erneut an der Frage vorbei. Er führte aus, er denke, dass es keine gute Sache sei (pag. 857, Z. 35). Der Beschuldigte verstrickt sich nach Auffassung der Kammer zu den Folgen der Auseinandersetzung in Widersprüche und macht keine schlüssigen und stimmigen Aussagen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Beschuldigte anfangs nicht nur bestritt C.________ verletzt zu haben und angab, von diesem verletzt worden zu sein. Darüber hinaus führte er aus, er habe von anderen Personen gehört, dass C._____