__ – keine Gewebedefekte an der Winterjacke des Beschuldigten fest (pag. 287). Hätte es sich – wie vom Beschuldigten geschildert – zugetragen, wäre von einer dynamischen Auseinandersetzung auszugehen gewesen, in welcher sich der Beschuldigte von C.________ den Gegenstand behändigte. Dass der Beschuldigte unter seiner Jacke an den Unterarmen von C.________ mit einem scharfen Gegenstand ohne sichtbare Spuren an der Jacke verletzt worden ist, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr wären – wie an den Kleidungsstücken von C.________ – Gewebedefekte am Ärmel des Beschuldigten zu erwarten gewesen.