Zur Vorgeschichte machte der Beschuldigte schlüssige Aussagen. Seine Angst um die berufliche Existenz wiederspiegelt sich in seinen hartnäckigen Versuchen, mit dem Geschäftsführer oder dem Personalchef der I.________ GmbH trotz später Stunde telefonischen oder – als diese Kontaktmöglichkeit fehlschlug – persönlichen Kontakt aufzunehmen. Es ist nachvollziehbar, dass der Beschuldigte ob der erfolglosen Telefonate wütend war, was sich auch darin zeigt, dass er zum letzten Mittel griff, indem er bei C.________ persönlich vorbei ging und damit das gewünschte Gespräch suchte. C.________ hatte im Gegensatz zum Beschuldigten keinen Grund, diesen in der Nacht vom 29. Januar 2017 zu kontaktieren.