am späten Abend des 29. Januar 2017 sagte der Beschuldigte stets aus, dass er sich wegen des Strafbefehls zu C.________ begeben habe (pag. 93, Z. 85-96; pag. 193 f., Z. 216-230; pag. 617, Z. 25-32; pag. 854, Z. 24-35). Er habe damit bezwecken wollen, dass sich C.________ als Personalchef der I.________ GmbH an den Chef [Anm. J.________] wende (pag. 93, Z. 119; pag. 618, Z. 2 f.). Er habe gewollt, dass die Schreiben dem Chef weitergeleitet würden, damit dieser etwas für ihn unternehme