Zu seinen Verletzungen am Unterarm erklärte der Beschuldigte, dass er einmal am Unterarm verletzt worden sei. Er habe Angst gehabt, dass auch C.________ Verletzungen davon getragen haben könnte, weshalb er sich zusätzlich selber zu Hause ein bis zwei «Strichverletzungen» zugefügt habe (pag. 856, Z. 27-29). Die Verletzung an seinem Unterarm sei eine «Strichverletzung» gewesen. Es sei passiert, als er C.________ den Gegenstand aus der Hand genommen habe (pag. 856, Z. 3 f.). Er selbst habe an diesem Abend ein T-Shirt und eine Jacke angehabt. Er wisse nicht, ob seine Jacke bei der Verletzung kaputt gegangen sei (pag. 856, Z. 37-44).