Sie seien sich die ganze Zeit gegenüber gestanden. Er habe die ganze Zeit das Gesicht von C.________ gesehen (pag. 856, Z. 1-6). Weiter führte er aus, dass er nicht wisse, wo die Tatwaffe sei. Er habe sie sogleich weggeworfen. Er sei betrunken gewesen und wisse deshalb nicht, was es für ein Gegenstand gewesen sei (pag. 856, Z. 9- 14). Der Beschuldigte erklärte weiter, dass er überhaupt keinen Konflikt mit C.________ gehabt habe. Es habe nicht ein einziges Problem mit ihm gegeben (pag. 856, Z. 20 f.). Zu seinen Verletzungen am Unterarm erklärte der Beschuldigte, dass er einmal am Unterarm verletzt worden sei.