Die Messer habe er erst erblickt, als die rechte Hand des Beschuldigten wieder in sein Gesichtsfeld gekommen sei. Danach merkte er, wie es bei beiden Oberschenkeln feucht geworden sei, als hätte er in die Hosen uriniert (pag. 209, Z. 87-92). Weiter schilderte C.________ den Gegenstand, mit welchem der Beschuldigte zustach konstant. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 30. Januar 2017 erklärte er, dass er den Handgriff nicht gesehen habe, aber die Klinge. Diese sei hell gewesen, wie Aluminium (pag. 210, Z. 123). Diese Beschreibung bestätigte C.________ im Rahmen der oberinstanzlichen Einvernahme (pag. 829, Z. 16).