19 Daneben sind auch keine Aggravierungen in den Aussagen von C.________ auszumachen. So sagte er etwa unmittelbar nach dem Vorfall gegenüber der Polizei, er habe nicht gemerkt, dass der Beschuldigte auf ihn eingestochen habe. Sie seien sich gegenüber gestanden und der Beschuldigte habe plötzlich eine Bewegung mit dem rechten Arm gemacht. Er habe jedoch nichts gespürt. Die Messer habe er erst erblickt, als die rechte Hand des Beschuldigten wieder in sein Gesichtsfeld gekommen sei.