_ bestätigte den Ablauf dieses Vorfalls anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung. Als er die Türe geöffnet habe, habe der Beschuldigte sofort mit dem Messer zugestochen und er habe anschliessend das Gefühl gehabt, dass er in die Hosen uriniert habe. Er habe sich am Beschuldigten festgehalten und sei umgefallen. Der Beschuldigte habe gesagt, er sei A.________ und sei weggegangen (pag. 828, Z. 39-41). Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte gesagt habe, er sei von ihm angegriffen worden, bestätigte C.________, dass er diesen nicht verletzt und auch nicht festgehalten habe. Als er selbst zu Boden gefallen sei, habe er ihn gehalten (pag. 829, Z. 21-25). Schliesslich führte C.___