Danach sei er weggerannt. Ihm sei schwindelig gewesen und er habe gedacht, er habe uriniert. Er sei dann auf den Boden gefallen. Er sei auf dem Boden gelegen. Nach ca. fünf bis zehn Minuten sei seine Frau nach unten gekommen. Er sei danach mit seiner Frau zum telefonieren nach oben gegangen und habe die Polizei angerufen (pag. 611 f., Z. 44 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen des Beschuldigten, wonach er diesen angegriffen und am Hals gepackt habe, erklärte C.________, dass er diesen beim Hals gehalten habe, damit er nicht zu Boden falle (pag. 612, Z. 40-43). C.________ bestätigte den Ablauf dieses Vorfalls anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung.