_ bestätigte seine Ausführungen im weiteren Verfahren. Der Beschuldigte sei unterhalb der Treppe gestanden. Es habe kein Gespräch gegeben. Als er die Türe geöffnet habe, habe der Beschuldigte ihn sofort mit dem Messer gestochen (pag. 220, Z. 113-118; pag. 828, Z. 39). Er sei nach unten gegangen. Danach habe der Beschuldigte das Messer in ihn gesteckt (pag. 611, Z. 42). Das Messer habe der Beschuldigte in der rechten Hand gehalten (pag. 220, Z. 118-121). C.________ bestätigte auch seine Angaben zu seiner sensorischen Wahrnehmung während des Vorfalls. Er habe gedacht, dass er uriniert habe (pag. 611, Z. 44). Er habe das Gefühl gehabt, in die Hose gepinkelt zu haben (pag. 828, Z. 40).