830, Z. 14-21). 11.6.2 C.________ erzählte das Kerngeschehen von Beginn an stimmig und konstant. Er schilderte die Ereignisse detailliert, lebhaft, logisch sowie stimmig und räumt Erinnerungslücken ein. Sein Verhalten vermag C.________ plausibel zu begründen. So führte er wiederholt aus, dass er auf die Kontaktaufnahme des Beschuldigten per SMS und Telefonanrufen aufgrund seines kranken Kindes nicht reagiert habe und er generell Anrufe zu so später Stunde (etwa 23:30 Uhr), nicht mehr entgegen nehme (pag. 208, Z. 56-60; pag. 211, Z. 205 f.; pag. 611, Z. 39 f.).