829, Z. 37). Er hätte genug Kraft gehabt sich ohne Messer zu verteidigen (pag. 829, Z. 42). Weiter ergänzt er, dass die Wunde verheilt sei, er aber Narben habe. Wenn er schwere Arbeit verrichten müsse, habe er etwas Schmerzen (pag. 830, Z. 3 u. 9). Schliesslich bestätigte er seine Aussage in der ersten polizeilichen Einvernahme (pag. 209, Z. 77 f.), wonach der Beschuldigte «Sorry» gesagt habe und davon gegangen sei. Er wisse aber nicht, weshalb er dies gesagt habe. Vielleicht wegen des Messerstichs (pag. 830, Z. 14-21). 11.6.2 C.________ erzählte das Kerngeschehen von Beginn an stimmig und konstant.